{"id":194,"date":"2026-01-30T15:52:49","date_gmt":"2026-01-30T14:52:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.flatischler.at\/?page_id=194"},"modified":"2026-02-04T11:01:50","modified_gmt":"2026-02-04T10:01:50","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.flatischler.at\/?page_id=194","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id=\"text-header-block_81e75a2c9a157b22e6ba9090207cfbc6\" class=\"text-header block block--text-header block--bg\" data-title=\"\">\n  <div class=\"text-header__content content\">\n          <div class=\"content__sl\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/div>\n        <h1 class=\"content__hl\">Meine AGBs<\/h1>      <\/div>\n<\/div>\n\n<div id=\"basic-content-block_6ac76a4b908fc75eba47b941fed538b4\" class=\"basic-content block block--basic-content\" data-title=\"\">\n  <div class=\"basic-content__content content\">\n    <style>\n  h1, p { color: white; }\n<\/style>\n<p class=\"western\" align=\"center\">Markus Flatischler, B.A.<br \/>\nJoseph-Haydn-Gasse 45\/5<br \/>\n7000 Eisenstadt<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">Stand: 01\/2022<\/p>\n<p class=\"western\" align=\"center\">\n<p class=\"western\">(1) Diese \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c (im folgenden AGB genannt) dienen dem Zweck, echte und Pflichten &#8211; sofern sie \u00fcber zwingendes Recht hinausgehen &#8211; sowohl von Markus Flatischler (genannt Agentur) als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Gesch\u00e4ftsverkehr m\u00f6glichst klare Auftragsverh\u00e4ltnisse zu schaffen.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Die Agentur ist berechtigt den Auftrag durch Sachverst\u00e4ndige, unselbst\u00e4ndig Besch\u00e4ftigte Mitarbeiter oder gewerbliche\/freiberufliche Kooperationspartner, ganz oder teilweise durchf\u00fchren zu lassen.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Der Auftraggeber sorgt daf\u00fcr, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erf\u00fcllung des Auftrages an seinem Gesch\u00e4ftssitz\/dem Erf\u00fcllungsort &#8211; sofern dies nicht Teil des Auftrages ist \u2013 ein m\u00f6glichst ungest\u00f6rtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausf\u00fchrungsarbeiten f\u00f6rderliches Arbeiten erlauben.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Der Auftraggeber sorgt weiters daf\u00fcr, dass der Agentur auch ohne deren ausdr\u00fcckliche Aufforderung alle f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorg\u00e4ngen und Umst\u00e4nden Kenntnis gegeben wird, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch f\u00fcr alle Unterlagen, Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die erst w\u00e4hrend der Auftragserf\u00fcllung bekannt werden.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Der T\u00e4tigkeit der Agentur liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das daf\u00fcr in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Es empfiehlt sich gegengezeichnete Gespr\u00e4chsprotokolle zu verfassen.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Angebote der Agenur verstehen sich grunds\u00e4tzlich als freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<h1 class=\"western\">I. Geltungsbereich und Umfang des Auftrages<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Die AGB gelten, wenn ihre Anwendung ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Zur Festlegung m\u00f6glichst klarer Auftragsverh\u00e4ltnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur m\u00f6glich definiert. Eine derartige Leistungsbeschreibung enth\u00e4lt zumindest genaue Angaben \u00fcber folgende Teilbereiche der Leistungserstellung:<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022General\/Subunternehmerauftrag<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022Grafik-Design (Entwurf, Ausf\u00fchrungspl\u00e4ne), Ausf\u00fchrung<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022kreativer\/handwerklicher Leistungsumfang<\/p>\n<p class=\"western\">\u2022Fremdleistungen (Lieferungen Dritter)<\/p>\n<p class=\"western\">(3) F\u00fcr die Leistungserstellung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Es sind dies vor allem:<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022Umfassendes Briefing<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022Beistellung detaillierter Unterlagen<\/p>\n<p align=\"left\">\u2022Gesch\u00e4ftsbedingungen, etc.<\/p>\n<h1 class=\"western\">II. Ausf\u00fchrungs- und Lieferfristen<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Bei \u00dcbernahme eines Auftrages sind in Abh\u00e4ngigkeit vom Auftragsumfang pr\u00e4zise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuf\u00fchrenden Agentur Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich best\u00e4tigten \u00dcbergabe des Werkes als erbracht.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die Agentur, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grunds\u00e4tzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden der Agentur, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, beruht, ist eine allf\u00e4llige Schadenersatzpflicht gegen\u00fcber dem Kunden als Auftraggeber mit der H\u00f6he des Rechnungsbetrages \u00fcber den vereinbarten Auftrag begrenzt.<\/p>\n<h1 class=\"western\">III. Entgeltlichkeit von Pr\u00e4sentationen<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Die Einladung des Auftraggebers eine Pr\u00e4sentation zu erstellen (Vorentwurf) gilt als Auftrag einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Pr\u00e4sentation begr\u00fcndet. Die H\u00f6he des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anl\u00e4sslich der Einladung die H\u00f6he des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so geb\u00fchrt ein angemessenes Entgelt.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Durch die Abhaltung der Pr\u00e4sentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erf\u00fcllt.<\/p>\n<h1 class=\"western\">IV. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Das gesetzliche Urheberrecht der Agentur an ihren Arbeiten ist unverzichtbar.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass die Leistungen der Agentur nur f\u00fcr den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Die dem Kunden einger\u00e4umten Werknutzungsrechte d\u00fcrfen nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Agentur als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich \u00fcbertragen werden. Bei weiterer dar\u00fcber hinausgehender Nutzung ist grunds\u00e4tzlich R\u00fccksprache mit dem Urheber zu halten.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Der Kunde ist erst nach ordnungsgem\u00e4\u00dfer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt die urheberrechtlich gesch\u00fctzten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Urheberrechtlich gesch\u00fctzte Leistungen d\u00fcrfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers ge\u00e4ndert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und k\u00f6nnen nach erfolgter Verwendung zur\u00fcckgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere \u00fcber die Dauer).<\/p>\n<p class=\"western\">(7) Werden urheberrechtliche Leistungen der Agentur \u00fcber die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet der Agentur hierf\u00fcr ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.<\/p>\n<p class=\"western\">(8) Bei urheberrechtlich gesch\u00fctzten Leistungen der Agentur, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht, oder die als Handelsobjekt im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zur unbeschr\u00e4nkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar f\u00fcr die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Verg\u00fctung f\u00fcr die unbeschr\u00e4nkte \u00dcbertragung der Nutzungsrechte (Copyright).<\/p>\n<p class=\"western\">(9) Ist bei Vertragsabschluss die Verg\u00fctung f\u00fcr die uneingeschr\u00e4nkte \u00dcbertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdr\u00fccklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt f\u00fcr die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.<\/p>\n<p class=\"western\">(10) Die Agentur ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschlie\u00dflich des dazugeh\u00f6rigen Corporate Design auf jedem von ihr entworfenen und ausgef\u00fchrten Objekt in angemessener Gr\u00f6\u00dfe berechtigt.<\/p>\n<p class=\"western\">(11) Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung mit der Agentur ist der Kunde nur berechtigt die Leistungen der Agentur selbst und ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich zu nutzen (\u201eInlands-Copyrights\u201c). Die \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung der Nutzungsrechte bezieht sich nicht auf Internet \u2013 Leistungen. Der Umfang der Nutzungsrechte betreffend Fotos wird bei jedem Vertragsverh\u00e4ltnis gesondert geregelt.<\/p>\n<p class=\"western\">(12) Nach Durchf\u00fchrung des Auftrages ist die Agentur berechtigt das vertragsgegenst\u00e4ndliche Werk g\u00e4nzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu ver\u00f6ffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p class=\"western\">(13) Alle Leistungen der Agentur, einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und k\u00f6nnen von der Agentur jederzeit \u2013 insbesondere bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses &#8211; zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung f\u00fcr den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollst\u00e4ndige Bezahlung der von der Agentur daf\u00fcr in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p class=\"western\">(14) F\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Agentur, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist &#8211; die Zustimmung der Agentur erforderlich. Daf\u00fcr steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu.<\/p>\n<h1 class=\"western\">V. Verschwiegenheitspflicht<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Die Agentur behandelt alle internen Vorg\u00e4nge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung des Auftraggebers zug\u00e4nglich gemacht.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Die Agentur hat seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grunds\u00e4tze anzuhalten; Sie verb\u00fcrgt sich f\u00fcr deren Verhalten.<\/p>\n<h1 class=\"western\">VI. R\u00fccktrittsrecht<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der Agentur ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden die Agentur von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber eine g\u00e4nzliche oder teilweise Stornierung des Auftrages erkl\u00e4ren sollte, hat der Auftragnehmer die Wahl, dennoch den Auftrag bei vollem Entgeltanspruch zu erf\u00fcllen oder eine dem richterlichem M\u00e4\u00dfigungsrecht nicht unterliegend Vertragsstrafe in Form einer Stornogeb\u00fchr von 50 % der Auftragssumme bzw. des von einer Teilstornierung betroffenen Teiles derselben, soweit nicht der nachfolgende Punkt (4) zur Anwendung kommt, zu verlangen. Durch diese Stornogeb\u00fchr wird die Geltendmachung \u00fcbersteigender Schadenersatzanspr\u00fcche nicht ausgeschlossen. Soweit die Ausf\u00fchrung des Werkes durch den Auftragnehmer aus anderen Gr\u00fcnden als einer Stornierung durch den Auftraggeber, jedoch aus Umst\u00e4nden, die ebenfalls auf Seite des Auftraggebers liegen, unterbleibt, gilt die gesetzliche Regelung.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Im Falle einer Teilstornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, wie im Falle einer g\u00e4nzlichen Auftragsstornierung vorzugehen, sofern die Teilstornierung 40% der Gesamtauftragssumme \u00fcberschreitet oder sofern diese die wichtigsten Teile des Auftrages betrifft.<\/p>\n<h1 class=\"western\">VII. Erf\u00fcllungsort und -zeit<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erbringt die Agentur ihre Leistungen an ihrem Gesch\u00e4ftssitz.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit ist von der Agentur grunds\u00e4tzlich einzuhalten. Bei von der Agentur zu verantwortenden Lieferverzug inkl. Nachfrist ist diese verpflichtet f\u00fcr den nachweislichen Schaden Ersatz gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten.<\/p>\n<h1 class=\"western\">VIII. Leistungen &amp; Honoraranspr\u00fcche<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allf\u00e4lligen Auftragsbest\u00e4tigung durch die Agentur, sowie dem allf\u00e4lligen Briefingprotokoll (\u201eAngebotsunterlagen\u201c). Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erf\u00fcllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne R\u00fcckmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umst\u00e4nden informieren, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von der Agentur wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Der Kunde ist weiters verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher f\u00fcr den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Agentur haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung ihrer Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden &#8211; nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt der Agentur hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Kostenvoranschl\u00e4ge der Agentur sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent \u00fcbersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur &#8211; unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese &#8211; einseitig \u00e4ndert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu verg\u00fcten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung der Agentur begr\u00fcndet ist, hat der Kunde der Agentur dar\u00fcber hinaus das gesamte f\u00fcr diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsverg\u00fctung des \u00a7 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bez\u00fcglich allf\u00e4lliger Anspr\u00fcche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich der Agentur zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<h1 class=\"western\">IX. Haftung und Gew\u00e4hrleistung<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Die Agentur ist verpflichtet die ihr erteilten Auftr\u00e4ge sorgf\u00e4ltig und fachgerecht auszuf\u00fchren und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren. Sie haftet f\u00fcr Sch\u00e4den nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Der Auftraggeber seinerseits haftet daf\u00fcr, dass die Agentur, die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Die Agentur ist verpflichtet nachtr\u00e4glich bekannt gewordene M\u00e4ngel an ihrer Werkleistung zu beseitigen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von M\u00e4ngeln, sofern sie von der Agentur zu verantworten sind; Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche k\u00f6nnen nur innerhalb von 3 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Mangel bzw. Schaden Kenntnis erlangt haben, eingeschr\u00e4nkt auf die von der Agentur abgedeckten Aufgabenbereiche, gerichtlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Der Auftraggeber hat bei Fehlschl\u00e4gen der Nachbesserung etwaiger M\u00e4ngel Anspruch auf Minderung, oder &#8211; falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung f\u00fcr den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist &#8211; das Recht der Wandlung. Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Minderung oder Wandlung.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der Agentur zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Die Agentur arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen, kann jedoch die hundertprozentige Gesetzeskonformit\u00e4t ihrer Werke nicht gew\u00e4hrleisten. Der Kunde wird hiermit dazu angehalten, die finalen Werke von einem Rechtsexperten auf Rechts-Konformit\u00e4t pr\u00fcfen zu lassen.<\/p>\n<p class=\"western\">(7) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr Websites &amp; CM S-Systeme betr\u00e4gt sechs Monate. Der Gew\u00e4hrleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Auftraggeber erkennbare M\u00e4ngel binnen 8 Tagen ab der (Teil-) Lieferung, sonstige sp\u00e4ter aufgetretene M\u00e4ngel unverz\u00fcglich aber innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung schriftlich angezeigt hat. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie reproduzierbare M\u00e4ngel betreffen und schriftlich dokumentiert erfolgen.<\/p>\n<p class=\"western\">(8) Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate ab Lieferung\/Leistung. Das Recht zum Regress gegen\u00fcber der Agentur gem\u00e4\u00df \u00a7 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung\/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten. Die Vermutungsregelung des \u00a7 924 ABGB wird ausgeschlossen.<\/p>\n<h1 class=\"western\">X. Sonderbestimmungen f\u00fcr Domain &amp; Webhosting<\/h1>\n<p class=\"western\">(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen der Domain- bzw. Webhosting-Produkte.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Die Agentur hat auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss. Die Agentur \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die beantragte Domain zugeteilt wird, oder frei von Rechten Dritter ist.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Die Vertr\u00e4ge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, betragen diese zw\u00f6lf Monate. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsbindung kann das Vertragsverh\u00e4ltnis von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich oder per Fax gek\u00fcndigt werden. Zur Wahrung des K\u00fcndigungstermins ist der Postaufgabestempel ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Vor Ablauf der Vertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen K\u00fcndigung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen. Wird die Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden w\u00e4hrend aufrechter Vertragsbindung eingestellt, so hat er die Summe der Entgelte sowie der sonstigen festen j\u00e4hrlichen Entgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsbindung zu bezahlen. Die Geltendmachung von dar\u00fcber hinausgehenden Schadenersatzanspr\u00fcchen von freigeist.at bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h1 class=\"western\">XI. Konzept- und Ideenschutz<\/h1>\n<p class=\"western\">Hat der Auftragsgeber die Agentur vorab (vor Angebotslegung der Agentur bzw. vor Auftragserteilung des Auftragsgebers) bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:<\/p>\n<p class=\"western\">(1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Auftragsgeber und die Agentur in ein Vertragsverh\u00e4ltnis (\u201ePitching-Vertrag\u201c). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.<\/p>\n<p class=\"western\">(2) Der potentielle Auftragsgeber erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p class=\"western\">(3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkh\u00f6he erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Auftragsgeber schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.<\/p>\n<p class=\"western\">(4) Das Konzept enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkh\u00f6he erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genie\u00dfen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und k\u00f6nnen als z\u00fcndende Idee alles sp\u00e4ter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes gesch\u00fctzt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Pr\u00e4gung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagw\u00f6rter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkh\u00f6he erreichen.<\/p>\n<p class=\"western\">(5) Der potentielle Auftragsgeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes pr\u00e4sentierten kreativen Werbeideen au\u00dferhalb seines sp\u00e4ter abzuschlie\u00dfenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.<\/p>\n<p class=\"western\">(6) Sofern der potentielle Auftragsgeber der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen pr\u00e4sentiert wurden, auf die er bereits vor der Pr\u00e4sentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Pr\u00e4sentation per E-Mail unter Anf\u00fchrung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.<\/p>\n<p class=\"western\">(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Auftragsgeber eine f\u00fcr ihn neue Idee pr\u00e4sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.<\/p>\n<p class=\"western\">(8) Der potentielle Auftragsgeber kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung zuz\u00fcglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der Zahlung der Entsch\u00e4digung bei der Agentur ein.<\/p>\n  <\/div>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-194","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/194","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=194"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/194\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":268,"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/194\/revisions\/268"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.flatischler.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=194"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}